Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Die Leistungen sind für Pflegebedürftige zum Teil erstattungsfähig. Die folgende Tabelle zeigt auf, welche Beträge je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen werden.

Pflegegrad Maximaler Entlastungsbetrag (§ 45 b) Maximaler Umwandlungs-betrag
(§ 45 a)
Maximaler
Leistungsbetrag
Pflegegeld Pflegegeld abzüglich maximalem Umwandlungs-betrag
1 125,00 € 0,00 € 125,00 € 0,00 € 0,00 €
2 125,00 € 275,60 € 400,60 € 316,00 € 189,60 €
3 125,00 € 519,20 € 644,20 € 545,00 € 327,00 €
4 125,00 € 644,80 € 769,80 € 728,00 € 436,80 €
5 125,00 € 798,00 € 923,00 € 901,00 € 540,00 €

Die Berechnung ist etwas kompliziert, aber wir stehen Ihnen gerne jederzeit in einem Beratungsgespräch zur Verfügung. Transparenz ist uns wichtig, daher informieren wir Sie jederzeit gerne über die Leistungen und Beträge.